Home > Service/Wartung > UVV-Prüfung und Wartung
Wir prüfen Ihre Tore nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Toranlagen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden.
AKM-Tore verfügt über geschulte Service-Monteure, die berechtigt sind, diese UVV-Prüfung durchzuführen und zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für AKM-Tore als auch für Toranlagen anderer Hersteller.
Bei Toranlagen, die im Automatikbetrieb (elektrischer Antrieb mit Selbsthaltung) betätigt werden, ist es erforderlich, eine Schließkraftmessung durchzuführen. Diese Messung dient der Überprüfung der Kräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen Ihrer Toranlage.
Eine regelmäßige Prüfung und Wartung Ihrer Anlage verlängert deren Lebensdauer – dadurch werden langfristig Kosten für Neuanschaffungen eingespart.